Die Finanzierung von Maßnahmen der Wirtschaftsförderung einschließlich Infrastrukturförderung (Maßnahmen zur Verbesserung und Stärkung der Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltstruktur), der Wohnungs- und Städtebauförderung sowie Übernahme sonstiger Finanzierungsaufgaben einschließlich des Bürgerschaftsgeschäftes im Interesse der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sowie der Stadt Bremerhaven in Übereinstimmung mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft. Die Gesellschaft übernimmt auf den genannten Gebieten Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) sowie der Stadt Bremerhaven durch Gewährung und Verwaltung staatlicher oder kommunaler Finanzhilfen oder von Finanzhilfen der Europäischen Union. Der Gesellschaft obliegt als Unternehmen des von der Bremer Investitions- Gesellschaft mbH geführten Unternehmensverbundes die Beschaffung von Finanzmitteln für die Aufgaben der Bremer Investitions-Gesellschaft mbH und der von dieser unmittelbar oder mittelbar abhängigen Unternehmen.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), Die Vermittlung von Versicherungen sowie die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalangelegenheit, ausländischen Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022