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Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Wagniskapitalbeteiligungen gemäß § 1 a Absatz (2) UBGG im Rahmen der Anlagegrenzen des UBGG, und zwar vorrangig an kleine und mittlere, besonders auch an technologieorientierte Unternehmen im Lande Bremen, mit dem Ziel der Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen oder der Erhaltung von deren Leistungsfähigkeit sowie die Vornahme sonstiger Geschäfte, die gemäß § 3 UBGG zulässig und nicht gemäß § 5 UBGG unzulässig sind.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Die Immoprofis sind Ihr unabhängiger Partner rundum Finanzierungen, Versicherungen und Immobilien.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
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zuletzt aktualisiert am 24. Juli 2017
(na), Die Vermittlung von Versicherungen sowie die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalangelegenheit, ausländischen Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022